Zustimmung für Girokonto-Gebühren am Geldautomaten

Geldautomaten einer Sparkasse

Einige Sparkassen versuchen Kunden am Geldautomaten dazu zu bewegen, Gebührenerhöhungen zustimmen.


(Foto: imago images / Joko)

Frankfurt Wenn Banken und Sparkassen die Gebühren für Girokonten anheben wollen, brauchen sie neuerdings die explizite Einwilligung ihrer Kundinnen und Kunden – schriftlich, per Onlinebanking oder Telefon. Oft stimmen nach einigen Wochen 75 bis 95 Prozent der Kunden zu. Den Rest zu erreichen gilt als schwierig. Einige Sparkassen versuchen seit Kurzem, ein „Ja“ auch am Geldautomaten zu ergattern.

Dazu gehört die Berliner Sparkasse, die zweitgrößte deutsche Sparkasse. Das Kreditinstitut, das die Girokonten per Juli verteuert, holt derzeit die Zustimmung möglichst aller seiner 1,3 Millionen Kunden sein. Dabei nutzt es unter anderem Geldautomaten, über die Kunden ihr Einverständnis zu den neuen Preisen bestätigen können, wie Sparkassenchef Johannes Evers kürzlich sagte.

Auch die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin setzt auf die Geldautomaten-Variante. „Angesprochen werden Onlinebanking-Kunden, denen die aktuellen Bedingungswerke bereits in das elektronische Postfach eingestellt wurden und deren Zustimmung noch offen ist“, erklärt die Sparkasse auf Anfrage.

Sparkassen: Zustimmung für Girokonto-Gebühren am Geldautomaten

Bei der Stadtsparkasse Düsseldorf, die Girokonten ebenfalls gerade verteuert, finden Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schriftlich in den Filialen – und können vor Ort per Unterschrift oder am Geldautomaten zustimmen. Dort tauchen dann drei Felder auf: „Zustimmung“, „Bereits erfolgt“ und „Überspringen“.

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Wie viele Sparkassen insgesamt Geldautomaten einsetzen, um die Zustimmungsquoten zu erhöhen, können weder der Deutsche Sparkassen- und Giroverband noch ihr IT-Dienstleister Finanz Informatik (FI) sagen. Die Option besteht seit Herbst 2021 und wurde seitdem nach und nach von Kreditinstituten genutzt. Voraussetzung ist laut FI, dass sie zuvor die AGB an die Kunden verschickt haben.

Die FI weist noch auf eine weitere Möglichkeit für Sparkassen hin: Kundinnen und Kunden könnten dabei am Kontoauszugsdrucker ein Miniformular zur Zustimmung ausdrucken, unterschreiben und in der Filiale abgeben beziehungsweise in den Briefkasten der Filiale einwerfen. Allein auf das Onlinebanking können die Sparkassen nicht setzen, rund 40 Prozent ihrer Kunden erledigen ihre Bankgeschäfte nicht per Computer oder Smartphone-App.

Ähnlich ist es bei den Genossenschaftsbanken. Seit Anfang vergangener Woche läuft die AGB-Einwilligung per Selbstbedienungsgerät, also auch per Geldautomat. Jedes Gerät, das über die entsprechende Softwareversion verfüge, könne im Rahmen der AGB-Aktion von der Bank genutzt werden, um ausstehende Zustimmungen der Kunden einzuholen, erklärt der genossenschaftliche IT-Dienstleister Atruvia (früher Fiducia GAD).

BGH-Urteil erschwert Preisanhebungen für Girokonto

Hintergrund für die Bemühungen der Geldhäuser ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von April 2021. Demnach müssen Geldhäuser bei Änderungen der AGB, zum Beispiel bei Preiserhöhungen, die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen (Az. XI ZR 26/20). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Postbank, die die Preise in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben hatte.

Bis zum Urteil hatten Banken und Sparkassen die Gebühren üblicherweise über die bestehenden AGB-Klauseln erhöht. Sie gingen von einer stillschweigenden Zustimmung der Kunden aus, wenn diese einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprachen. Da in der deutschen Kreditwirtschaft sehr ähnliche AGB verwendet werden, gilt die BGH-Entscheidung als maßgeblich für die gesamte Branche.

Die Geldhäuser holen nun zum einen die Zustimmung für gerade angekündigte Gebührenerhöhungen ein. Zum anderen brauchen sie die Einwilligung der Kunden zu Preisanhebungen in den vergangenen drei Jahren und passen auch hier ihre AGB an.

Doch manche Kundinnen und Kunden reagieren nicht, gerade mit Blick auf Gebührenerhöhungen in der Vergangenheit. „Banken und Sparkassen haben das Problem, dass ein Teil der Kunden den AGB nicht zustimmt. Im besten Fall geht es nur noch um zwei oder drei Prozent der Kunden, bei vielen Kreditinstituten aber um mehr“, sagt Oliver Mihm, Chef der Beratungsgesellschaft Investors Marketing.

Während die meisten Kreditinstitute sich zumindest derzeit noch scheuen, Kunden deshalb zu kündigen, hat die Postbank genau das kürzlich getan. Die Postbank, die zur Deutschen Bank gehört, hat damit begonnen, Kundinnen und Kunden, die den aktuellen AGB und Preisen nicht zustimmen, per 30. April zu kündigen.

Postbank: Kündigung bei Nicht-Zustimmung

Gleichwohl gibt die Postbank betroffenen Kunden etwas mehr Zeit – und setzt dabei erneut auf eine Art schweigende Zustimmung: Wenn Kunden ihr Konto ab dem 1. Mai weiternutzen, nehmen sie damit die aktuellen AGB automatisch an, erklärt die Postbank in einem Kundenschreiben. Das passiert schon durch eine einzige Überweisung, eine Kartenzahlung oder Geldabheben am Automaten.

Andere Kreditinstitute dürften folgen. Sie gehen bei der weiteren Kontonutzung davon aus, dass sogenanntes konkludentes Handeln vorliegt, wenn eine Handlung also eine Willenserklärung impliziert. Berater Mihm betrachtet das als „eine valide Option, um das Problem der Zustimmung seitens der Banken zu lösen“.

Verbraucherschützer gehen jedenfalls nicht dagegen vor: „Wir haben das auch bei Volksbanken schon gesehen und entschieden, das nicht anzugreifen“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Es sei aber wichtig sicherzustellen, dass die betroffenen Kundinnen und Kunden auch wirklich über die neuen AGB und Preise informiert worden sind.

Mehr: Girokonten werden teurer: Jede zweite Bank hebt die Preise an

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