Europäischer Gerichtshof entscheidet: Millionen Autokredite widerrufbar
Verbraucher
sollten Rückabwickung ihres Kreditvertrages prüfen lassen. Sie
können mit dem sogenannten Widerrufsjoker viele mehrere Tausend Euro
sparen.
Nach
dem Willen des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) sind faktisch alle
seit Juni 2010 abgeschlossenen Konsumentenkredite und damit auch alle
Autokredite noch heute widerrufbar. Der BGH hatte sich dieser
Entscheidung angeschlossen. Das bedeutet, dass Widerrufsinformationen
in Allgemeinen-Verbraucherdarlehensverträgen, die auf die
Pflichtangaben nach § 492 BGB verweisen, grundsätzlich nicht den
gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die zweiwöchige
Widerrufsfrist damit nicht zu laufen begonnen hat. Achtung! Dies gilt
nicht für Immobilienkredite und gewerbliche Kreditnehmer. Für
Autokäufer ist die Rechtslage dagegen besonders günstig. Der
Widerruf des Darlehens bringt Autokäufern meist einen Vorteil von
mehreren Tausend Euro.
Der
EuGH (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20) hat seine
Rechtsprechung zudem dahingehend konkretisiert, dass die Banken
verpflichtet sind, die Berechnungsmethode für die
Vorfälligkeitsentscheidung in leicht nachvollziehbarer Weise
darzulegen.
Werden
diese Pflichten nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit auch heute
noch, viele Jahre alte KfZ-Darlehensverträge zu widerrufen. Das
Darlehen muss dann nicht mehr zurückgezahlt werden, der
Darlehensnehmer bekommt seine bisherigen Raten zurück und die Bank
bekommt das Auto. Zwar muss der Autokäufer sich den Wertverlust,
entstanden durch die Benutzung, anrechnen lassen. Hier ist aber zB
das Oberlandesgericht Düsseldorf der Meinung, dass dieser
verbraucherfreundlich zu ermitteln sei. Umsatzsteuer und
Händlergewinn bleiben bei der Ermittlung des Wertverlusts außen
vor.
Erfreulicherweise
wendet sich der EuGH in diesem Urteil noch an einem anderen Punkt
gegen die bankenfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
(BGH). Die vom BGH gern angenommenen Rechtsinstitute der Verwirkung
und des Rechtsmissbrauchs, die einem erfolgreichen Widerruf bislang
oft entgegenstanden, sollen nicht zum Tragen kommen, nur weil der
Kunde das Darlehen vor dem Widerruf einige Jahre anstandslos bedient
hat. Ein Widerruf ist daher nun auch bei jahrelanger Zahlung der
Kreditraten möglich.
Was
kann ich tun?
Sind
Sie mit Ihrem kreditfinanzierten Fahrzeug unzufrieden oder wollen Sie
es ohnehin gerade abgeben? Oder ist Ihnen die monatliche Belastung
durch den Autokredit zu hoch?
Dann
lassen Sie prüfen, ob Ihr Autokredit widerrufbar ist und ob auch
Ihnen die Rückzahlung eines höheren Geldbetrages zusteht.
Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung und ermitteln für Sie, ob sich der Widerruf des Darlehensvertrages auch unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung für Sie lohnt.