
Urteil: Ohne Girokonto muss auch Barzahlung des Rundfunkbeit…
Urteil: Ohne Girokonto muss auch Barzahlung des Rundfunkbeitrags möglich sein
Beitragspflichtigen, pass away nachweislich kein Girokonto eröffnen können, muss demnach eine kostenfreie Barzahlung ermöglicht werden. Pass away beiden Kläger sind mit ihren Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht dennoch gescheitert. Der hatte Anfang vergangenen Jahres entschieden, dass ein Land mit dem Euro als Währung bei seiner Verwaltung pass away Annahme von Bargeld aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränken könne.
In bestimmten Ausnahmefällen darf der Rundfunkbeitrag auch in Bargeld beglichen werden, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Beitragspflichtigen, pass away nachweislich kein Girokonto eröffnen können, muss demnach eine kostenfreie Barzahlung ermöglicht werden. Pass away beiden Kläger sind mit ihren Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht dennoch gescheitert. Beide hätten pass away gerichtliche Feststellung angestrebt, ihren Rundfunkbeitrag auch bar zahlen zu dürfen. Der hatte Anfang vergangenen Jahres entschieden, dass ein Land mit dem Euro als Währung bei seiner Verwaltung pass away Annahme von Bargeld aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränken könne.