Ethenea: Angebliches Ethenea-Festgeldangebot ist Betrug

Betrüger nutzen Namen eines Fondsanbieters aus Luxemburg

Per Telefon versuchen aktuell angebliche Mitarbeiter der Ethenea Independent Investors S.A. aus Muns­bach in Luxemburg, Spare­rinnen und Sparern dubiose Fest­geld­verträge anzu­drehen. Dabei bieten sie Zinsen für ein einjähriges Fest­geld an, die mit 1,38 Prozent im Jahr aktuell mit Fest­geld­anlagen bei seriösen Banken nicht erziel­bar sind. Die Anrufer geben eine Büro­adresse am Thurn-und-Taxis-Platz 6 in Frank­furt am Main an sowie eine Telefon­nummer, unter der test.de niemanden erreichen konnte. Offen­bar nutzen die Anrufer den Namen der Ethenea Independent Investors, um Anleger mit Fest­geld­verträgen zu betrügen.

Echte Firma hat Anzeigen erstattet

Die Ethenea Independent Investors, die Fonds an Anleger vermittelt, bietet keine Fest­geld­verträge von Banken an. Sie hat den Identitäts­diebstahl in Luxemburg und Deutsch­land ange­zeigt, erklärte ein Sprecher des Unter­nehmens. Darüber hinaus stehe die Ethenea wegen dieses offensicht­lichen Betrugs­falls in Kontakt mit der luxemburgischen Finanz­aufsichts­behörde CSSF. Die CSSF warne die Öffent­lich­keit inzwischen vor der Internetseite www.ethenea-de.com sowie weiteren unbe­kannten Personen, welche Angebote zur Eröff­nung von Konten bei einer angeblichen deutschen Nieder­lassung von Ethenea anbieten. Hierzu versenden diese Personen E-Mails im Format „erster Buch­stabe des Vornamens.Nach­[email protected]“.

Keine Lizenz der Finanz­aufsicht Bafin

Weiter hat die Ethenea Independent Investors die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) informiert. Denn die Fakefirma Ethenea, die nach eigenen Angaben Bank­geschäfte nach dem Kreditwesengesetz betreibt, hat dafür keine Lizenz der Bafin. Zwar behauptet sie, dass ihre Geschäfte von der britischen Finanz­aufsicht Financial Conduct Authority (FCA) über­wacht werden. Für Bank­geschäfte, die deutschen Anle­gerinnen und Anlegern angeboten werden, ist aber eine Erlaubnis der Bafin nötig.

Angebote enthalten zahllose falsche Angaben

Der Fest­geld­vertrag, den die Fakefirma verschickt, enthält weitere falsche Angaben. So sind die Einlagen der Anleger – anders als behauptet – nicht nach der europäischen Einlagensicherungs­richt­linie bis zu 100 000 Euro geschützt. Denn die Sicherung gilt ausschließ­lich für Banken mit Sitz in der Europäischen Union (EU). Auch handelt es sich bei der Unter­schrift von Thomas Bernard, der zur Geschäfts­führung der luxemburgischen Fonds­firma gehört, um eine Fälschung. Schließ­lich reicht es auch nicht aus, für die Eröff­nung eines Fest­geld­kontos lediglich eine Ausweiskopie einzureichen. Wir setzen die Fakefirma Ethenea, die nichts mit der luxemburgischen Ethenea Independent Investors S.A. zu tun hat, auf unsere kostenlos abrufbare Warnliste.

Unser Rat

Angebot.
Prüfen Sie anhand unserer Zinsvergleiche für Festgeld, ob der angebotene Zins realistisch ist. Liegt der Zins höher als beim besten Angebot in unseren Listen, sollten Sie vorsichtig sein. Liegt er sehr viel höher, werden Sie betrogen.
Vertrags­partner.
Handelt es sich bei Ihrem Vertrags­partner nicht um eine Bank, sollten Sie bei der im Vertrag aufgeführten Bank nach­fragen, ob sie den Vermittler und das Angebot kennt.
Identität.
Betrügerische Anbieter von Tages- und Fest­geld stehlen häufig die Identitäten von Firmen, die tatsäch­lich von der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht oder von ausländischen Finanz­aufsichts­behörden über­wacht werden. Suchen Sie deshalb im Internet, ob es weitere Firmen mit demselben Namen gibt und prüfen deren Angaben, bevor Sie ein Angebot annehmen.
Sicherheit.
Die europäische Einlagensicherung gilt ausschließ­lich für Banken mit Sitz in der Europäischen Union (EU). Sie schützt Spargeld bei einer Bank­pleite in Höhe von bis zu 100 000 Euro pro Person.
Identifikation.
Verlangt ein Fest­geldanbieter lediglich eine Ausweiskopie von Ihnen, ist das ein Warn­signal. Für die Eröff­nung eines Kontos auf Ihren Namen müssen Sie sich der Bank per Post- oder Video-Ident­verfahren oder per Probeüber­weisung identifizieren. Über­weisen sollten Sie erst, wenn die Bank die Konto­eröff­nung bestätigt hat. Nur eine Ausweiskopie zu schi­cken, reicht für die Identifikation nicht.
Warn­liste.
Unsere kostenlos abrufbare Warnliste nennt etliche Zins­betrüger.

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